Corporate Compliance
Wie unser Unternehmen von außen wahrgenommen wird, hängt ganz entscheidend vom Verhalten jeder/s Einzelnen ab. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Führungskräfte und Mitarbeiter*innen ist daher von zentraler Bedeutung für unseren Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.
Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen
Um potentielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für die EnBW, unseren Mutterkonzern EnBW, Plusnet, Individuen und für Dritte frühzeitig abwenden zu können, gibt es verschiedene Kanäle zur Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z.B. Wirtschaftskriminalität, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen). Über das Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem der EnBW können Hinweise auf potentielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich der EnBW sowie in ihrer Lieferkette gemeldet werden.
Die Kanäle können sowohl von unternehmensinternen als auch von unternehmensexternen Personen genutzt werden. Die Regelungen der EnBW definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung der EnBW beschreibt das Beschwerdeverfahren des EnBW-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit Ihrer Beschwerde.
Hinweise an die Compliance-Abteilung
Hinweisgebertool
Online-Meldekanal und Telefonhotline
Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.
E-Mail: verdachtsfallmeldungen@enbw.com
Hinweise an den Ombudsmann
Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail: knierim@knierim-kollegen.com
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz
Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegenüber der EnBW zusichern.
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