Die DSGVO, die im Mai 2018 in Kraft trat, ist eine grundlegende Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen innerhalb der Europäischen Union. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und legt die Rechte der betroffenen Personen fest. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten eingreifen kann. Die Rechte der betroffenen Person umfassen unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
Die DSGVO hat seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten revolutioniert, indem sie klare Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgestellt hat. Diese Verordnung stärkt den Schutz personenbezogener Daten und gewährleistet die Rechte der betroffenen Personen. Unternehmen sind nun verpflichtet, personenbezogene Daten transparent zu verarbeiten, wobei die betroffene Person umfassend informiert wird. Laut Artikel 6 der DSGVO ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat.
Die Aufsichtsbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind Unternehmen verpflichtet, dies zu melden und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten zu sichern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der freie Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU und die Regelungen für Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer. Die DSGVO erlaubt jedoch auch bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, was den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten erweitert.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten unter der DSGVO ist entscheidend für den Schutz personenbezogener Daten. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzeskonform erfolgt. Dies umfasst die Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen und den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Der Datenschutzbeauftragte ist auch der Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde und koordiniert die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu vermeiden. Zudem muss er sicherstellen, dass personenbezogene Daten über Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 6 der DSGVO verarbeitet werden. Bei Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer ist besondere Sorgfalt geboten, um den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Rechte der betroffenen Person zu schützen.
Die Umsetzung der DSGVO seit Mai 2018 hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Häufige Fehler bei der Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren aus unzureichendem Verständnis der Rechte der betroffenen Person und der Verordnung selbst.
Eine proaktive Herangehensweise an den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ist unerlässlich, um rechtlichen Schwierigkeiten und Sanktionen vorzubeugen.
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