Die fortschreitende Digitalisierung zum einen und die wachsende Bedrohung aufgrund geopolitischer Spannungen zum anderen machten eine Neuauflage der Richtlinie aus EU-Sicht notwendig. Im Januar 2023 führte sie darum die NIS2-Richtlinie ein, die von den EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber der ersten NIS-Richtlinie: Die Kriterien, die bestimmen, ob ein Unternehmen der Richtlinie NIS2 unterliegt, sind deutlich weiter gefasst. Zum einen wurden die Sektoren, in denen die Unternehmen tätig sind, erweitert. Neben den Betreibern kritischer Infrastruktur sind nun auch der Postsektor oder die Lebensmittelwirtschaft hinzugekommen. Telekommunikationsunternehmen sind von einigen NIS2-Pflichten ausgeschlossen – für sie gilt bereits jetzt der Telekommunikation-Sicherheitskatalog von der Bundesnetzagentur BNetzA.
Insgesamt definiert NIS2 elf „wesentliche“ („Essential“) und sieben „wichtige“ („Important“) Sektoren:
Wesentliche Sektoren
1. Energie
2. Transport
3. Bankwesen
4. Finanzmarktinfrastruktur
5. Gesundheit
6. Trinkwasser
7. Abwässer
8. Digitale Infrastruktur
9. IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B)
10. Öffentliche Verwaltungen
11. Weltraum
Wichtige Sektoren
12. Post- und Kurierdienste
13. Abfallwirtschaft
14. Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
15. Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb
16. Herstellung
17. Digitale Anbieter
18. Forschung
Ein weiteres Kriterium ist die Größe der Organisation. Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz ab 10 Mio. Euro sollten schleunigst prüfen, ob sie einem der Sektoren zuzuordnen sind. Sie unterliegen dann wahrscheinlich der NIS2 (hier gibt es aber auch Ausnahmen und Sonderfälle, einen Überblick liefert www.openkritis.de.
Aus der Unternehmensgröße und dem Sektor wird abgeleitet, ob das Unternehmen zu den „besonders wichtigen“ oder den „wichtigen Einrichtungen“ zählt, hieraus leitet sich der Umfang der staatlichen Aufsicht und mögliche Sanktionen ab.
Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland werden betroffen sein, wenn die EU-Richtlinie im Oktober voraussichtlich in das NIS-Umsetzungsgesetz gewandelt wird. Viele davon werden kleine und mittlere Unternehmen sein, für die die Regulierung der Informationssicherheit Neuland bedeutet.