VOIP ermöglicht es, Telefonate über das Internet zu führen, anstatt über traditionelle Telefonnetze. Lesen Sie hier, wie VoIP und SIP funktionieren, welche Vorteile sie bieten und welche technischen Grundlagen dafür nötig sind.
(Fast) alle Router können Datenpakete am besten aufgrund ihrer Herkunft (IP source) oder Ihres Zieles (IP destination) anders routen, hier also priorisieren.
In Richtung zu Ihrem Kundenstandort (downstream) können bei allen Plusnet-VoIP-Produkten ohne Verschlüsselung als IP-Source-Adressen diese beiden IP-Subnetze im Downstream-Router – oft BRAS oder BNG genannt – des Providers angegeben werden: 213.148.136.0/23 und 62.206.200.0/22. Diese können z. B. mit „Strict Priority Queueing“ vor allen anderen IP-Paketen priorisiert werden, wenn zwei Klassen reichen.
In Richtung Plusnet (Upstream) müssen hingegen im Upstream-Router – in der Regel der CPE-Router am Kundenstandort – als Destination IP-Adressen die beiden IP-Subnetze 213.148.136.0/23 und 62.206.200.0/22 als Kriterium der Priorisierung genommen, werden. Auch hier kann wieder z. B. mit „Strict Priority Queueing“ dafür gesorgt werden, dass auch in diese Richtung die Plusnet-Sprachpakete vor allen anderen IP-Paketen priorisiert werden.
Wird ein verschlüsselter SIP-Trunk genutzt, ist statt der beiden o. g. IP-Subnetzen, nur dieses IP-Subnetz in beide Übertragungsrichtungen zu priorisieren: 62.206.3.0/24
Wenn die Fremdleitung eine IP-VPN-Leitung ist, kann alternativ auch mit der DiffServ-Markierung gearbeitet werden.
Wieder ist das Kriterium für die Markierung mit den VoIP-Klassen 26dez. oder 46dez., dass die IP-Pakete von den o. g. IP-Subnetzen kommen bzw. zu diesen gehen.
Plusnet sieht einen E-SBC logisch als zur UCC/TK-Anlage des Kunden gehörig an.
Hierbei gibt es diese Fälle:
der E-SBC ist vom TK-Anlagenhersteller fest vorgeschrieben wie z. B. beim Cisco Callmanager (CUBE) oder Avaya Callmanager (Aura). Dann bezieht sich auch die Herstellerfreigabe für den Plusnet SIP-Trunk genau auf diese TK-Anlagen/E-SBC-Kombination. Und der E-SBC wird von einem Partner der UCC/TK-Anlagenherstellers geliefert und betreut.
Im zweiten Fall schreibt der UCC/TK-Anlagenhersteller nicht fest einen E-SBC vor, sondern überlässt diese Entscheidung dem Kunden. Hier kommen dann frei verkäufliche E-SBC zum Einsatz. Aus unserer Sicht sind dies in Deutschland vor allen anderen diese vier: AudioCodes (Mediant), Ferrari Electronic (Office Master Gate), Patton-Inalp (SmartNode) und TE-SYSTEMS (anynode) in alphabetischer Reihenfolge.
Dann gibt es sozusagen eine Freigabe-Kette: der UCC/TK-Anlagenhersteller gibt den E-SBC frei und der E-SBC-Hersteller gibt den Plusnet SIP-Trunk frei. Dies gilt auch so bei Microsoft Teams, die ebenfalls die typischen E-SBC für Teams freigegeben haben.
Insbesondere, da ein Carrier/Provider wie die Plusnet aus rechtlichen Gründen nichts auf der “Innenseite” des Kunden-E-SBC zu suchen hat, managen und verkaufen wir keine.
Hier gibt es aber eine Ausnahme:
Bei den Plusnet-Internet, -Voice-only- und IP-VPN-Anschlüssen beschränken wir für den Anschluss von UCC/TK-Anlagen die Kommunikation des TK-Anlagen-“Amtskopfs” auf die mit unserem NGN, namentlich unseren redundanten und gesicherten Carrier-SBC. Da diese SBC als Back-to-Back-User-Agent (B2BUA) geschaltet sind, filtern Sie jegliche IP-Pakete, die nicht “reines” SIP sind. Somit steht dem Endkunden eine SBC-Schutzfunktion “Remote” bzw. aus der “Cloud” zur Verfügung und er muss sich selbst keinen E-SBC kaufen. Dies empfehlen wir für Unternehmen mit normalem Schutzbedarf.
Unternehmen mit hohem Schutzbedarf und “unsicherer” IP-Zuführung empfehlen wir den Einsatz eines eigenen E-SBC, der von Ihm selbst oder einem auf diesen E-SBC geschulten Partner bezogen und betreut wird.
Ja, alle Internet- und IP-VPN-Anbindungen der Plusnet können für die Plusnet SIP-Sprachschlüsse genutzt werden. Dies gilt auch für sekundäre, IP-Backup-Verbindungen. Der “Voice-Ready”-Ethernet-Port der Internet-WAN-Router ist allerdings nur für SIP-Sprachanschlüsse mit SIP-Registrierung nutzbar. Bei Nutzung von SIP-Trunks mit Fix-IP-Authentifizierung ist der Datenport der Internet-WAN-Router zu nutzen und zusätzlich fixe-public IP-Adressen für diesen zu bestellen.
Im Zuge von VoIP ist das Notruf-Routing nicht mehr Anschluss-, sondern Rufnummern-bezogen.
Dies bedeutet, dass der Notrufzentrale nicht mehr die Postalische Adresse des physikalischen Anschlusses, sondern die Kundenadressen-Durchwahlrufnummer signalisiert. Daher muss der Kunde bei der SIP-Trunk-Bestellung pro geografischer Einzelrufnummer und/oder geografischem Rufnummernblock die tatsächliche, postalische Nutzungsadresse unbedingt richtig angeben.
Damit der Carrier/ITSP auch einen Notruf zur Orts-richtigen Notrufzentrale weiterleiten kann, muss die an den SIP-Trunk angeschlossene TK-Anlage bei abgehendem Notruf die ortsrichtige, geografische Durchwahlrufnummer des Nutzers bei Nutzung von CLIP No Screening in den PAI-Header und ohne Nutzung von CLIP No Screening im FROM-Header (gemäß SIPconnect 1.1-Protokoll-Definition) eintragen. Dass die für den SIP-Trunk freigegebene TK-Anlage dies kann, wird im Freigabeprozess mit den Test-Checkpunkten 1.1 und 8.1 geprüft und ist eine der Grundfunktionen, die zur Erlangung der SIP-Trunk-Freigabe erfüllt sein müssen. Der Administrator der TK-Anlage hat somit die Verantwortung, die TK-Anlage bezüglich der Orts-richtigen Signalisierung der A-Rufnummer bei Notrufen fehlerfrei zu konfigurieren. Die TK-Anlagen-Konfiguration sollte also nur von geschultem Fachpersonal erfolgen. Und vor dem Übergang in den produktiven Betrieb sollte durchaus getestet werden, ob ein Notruf tatsächlich zur Orts-richtigen und zuständigen Notrufzentrale geleitet wird.
Auch sollten die Nutzer der TK-Anlage sicherheitshalber darüber informiert werden, dass das Notruf-Routing bei den meisten TK-Anlagen noch nicht nomadisch, sondern nur mit statischem Ortsbezug (wie bisher bei ISDN) erfolgt. Rufnummern der nomadischen Rufnummerngasse (032…) können keine Notrufziele zugeordnet werden.
Plusnet verfügt über ein umfängliches Fraud Management, bestehend aus:
Wenn Plusnet schon ein SIP-basiertes Internetworking mit dem zweiten Carrier hat, wie dies der Fall mit der Telekom ist, wird der Wunsch der anrufenden TK-Anlage, den G.722-Codec zu nutzen, transparent im Session Description Protocol (SDP) zum zweiten Carrier weiter gereicht. Leitet dieser diesen Wunsch zur angerufenen IP-basierten TK-Anlage weiter, kann diese den G.722-Wunsch positiv beantworten, so sie denn selbst G.722 unterstützt.
Zu Mobilfunknetzen sieht es etwas komplizierter aus: den G.722-Codec gibt es leider in zwei Ausprägungen, die meistens aber nur unter dem Begriff G.722 verwendet werden. Insbesondere der von den Mobilfunkern eingesetzte G.722.2 (AMR-WB) ist nicht identisch bzw. kompatibel mit dem im Festnetz genutzten G.722. Somit kann kein HD-Voice zwischen Mobilfunk und
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