Die Vertriebspartner-Vollmacht ist ein praktisches Instrument, um den Bestellprozess zwischen der Plusnet GmbH und Ihren Kunden zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Um den Prozess der Neu- und Nachbestellungen im laufenden Vertragsverhältnis zwischen der Plusnet GmbH und dem Kunden zu vereinfachen, hat ein Kunde die Möglichkeit, seinem Vertriebspartner eine Vollmacht zu erteilen. Bei erteilter Vollmacht des Kunden an den Vertriebspartner ist dieser befugt, im Bestellsystem des Plusnet Portals Neu- und Nachbestellungen für ein laufendes Vertragsverhältnis durchzuführen, ohne dabei für jeden Bestellvorgang die Zustimmung des Kunden einzuholen. Die Erteilung der Vollmacht durch den Kunden erfolgt über einen vollständig digitalen Prozess über das Plusnet Portal. Der Kunde kann jederzeit den Status der Vollmacht im Plusnet Portal einsehen und eine bereits erteilte Vollmacht gegenüber Plusnet jederzeit widerrufen.Â
Ist die Vollmacht erteilt, kann der Vertriebspartner im Bestellsystem den Warenkorb direkt abschließen und den Auftrag bestätigen. Ein Angebot ist nicht erforderlich. Der Button Beauftragen auf der Warenkorbseite ist für den Vertriebspartner aktiviert. Â
Die Vertriebspartner kann ausschließlich für einen Vertriebspartner der Plusnet, somit einen Mandanten im Plusnet Portal, erteilt werden. Sie steht aus vertraglichen Gründen generell nicht für Untervertriebspartner (Submandanten) zur Verfügung.Â
Ein Kunde kann den Status der Vollmacht im Bereich Administration im Plusnet Portal einsehen und bearbeiten. Hier kann sie auch widerrufen werden. Nach der Anmeldung am Portal im Hauptmenü auf Administration klicken. Auf der Zielseite ist der aktuelle Zustand der Vollmacht mit allen relevanten Informationen zu finden. Hier kann eingesehen werden, wer, wann die Vollmacht erteilt bzw. widerrufen hat.Â
Vertriebspartner können den Status der Vollmacht in der Kundenübersicht einsehen. Dort im Aktionsmenü Vertriebspartner Vollmacht auswählen. Hier kann ebenfalls die Aufforderung zur Erteilung der Vollmacht an den Kunden gesendet werden. Weiterhin wird der Status der Vertriebspartner Vollmacht im Warenkorb des Bestellsystems angezeigt. Generell ist es einem Benutzer eines Mandanten (Vertriebspartner) nur möglich einen Warenkorb ohne Angebot zu bestätigen, wenn die Vertriebspartner Vollmacht für diesen Kunden erteilt ist.Â
Ist für einen Kunden keine Vertriebspartner Vollmacht erteilt, wird das im Warenkorb des Bestellsystem angezeigt. Weiterhin ist der Button Beauftragen im Warenkorb für Vertriebspartner inaktiv.Â
Weiterhin kann auf der Aufforderungsseite der Vollmacht der aktuelle Status der Vollmacht eingesehen werden. Hier kann auch geprüft werden, ob der Kunde bereits eine Aufforderung zur Erteilung der Vertriebspartner Vollmacht erhalten hat. Diese kann hier ebenfalls erneuert werden. Die Aufforderung kann erneut an den Kunden gesendet werden.Â
Schritte
Die Vertriebspartner Vollmacht wird über einen vollständig digitalen Prozess im Plusnet Portal erteilt. Â
Schritte
Unbegrenzt. Die Vollmacht wird nur dann widerrufen, wenn der Kunde proaktiv den Widerruf der Vollmacht im Portal ausführt
Ein Kunde hat jederzeit die Möglichkeit eine erteilte Vollmacht für seinen Vertriebspartner zu widerrufen.Â
Schritte
Wir können grundsätzlich einsehen, welcher Portal Benutzer einen Auftrag bestätigt und somit erstellt hat. Ebenfalls können wir den Zustand der Vertriebspartner Vollmacht zu einem bestimmten Zeitpunkt einsehen. Dadurch ist stets sichergestellt, dass es nicht zu Missverständnissen bei der Auftragserteilung kommen kann.Â
Auf der Auftragsdetailseite im Bestellsystem wird ebenfalls angezeigt, welcher Benutzer wann den Auftrag erteilt hat. Â
Ebenfalls sehen wir, wer, wann ein Warenkorb und ein Angebot zum Warenkorb erstellt und bestätigt hat.Â
Tipp
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